Tel.: 04941 6018 637

Mo. bis Sa. 08:00–20:00 Uhr

5,0 bei Google Bewertung

Vorsorge für Eltern

Vollmacht, Patientenverfügung, Testament: Was brauchen Sie wann?

Die wichtigsten Papiere für jede Lebenslage – vom gesunden Ehepaar mit 50 bis zum Erbe. Übersichtlich, in klarer Sprache und mit Blick auf das eigene Haus.

Unser Beispiel: Ein Ehepaar, beide 50 Jahre alt, beide gesund. Ihnen gehört ein Einfamilienhaus, die zwei Kinder sind erwachsen. Was sollten die beiden jetzt regeln – und was passiert, wenn einer krank wird, einer stirbt oder die Mutter irgendwann allein ist? Unser Leitgedanke: Alles kann, nichts muss. Aber wer früh regelt, entscheidet selbst – statt dass später ein Gericht entscheidet.
Auf einen Blick

Der Lebensweg in 8 Stationen

Tippen Sie auf eine Station – weiter unten finden Sie alle Einzelheiten.

Gut zu wissen

Die wichtigsten Zahlen

500.000 €Freibetrag für Ehepartner beim Erben
400.000 €Freibetrag je Kind und je Elternteil – alle 10 Jahre neu
6 Monatedarf der Ehepartner ohne Vollmacht vertreten – nur bei Gesundheit
10 Jahrekann das Sozialamt eine Schenkung zurückholen
100.000 €Jahresbrutto: erst ab hier zahlen Kinder fürs Heim mit
Der Anfang

Drei Fragen, die Sie heute klären sollten

Frage 1

Wer darf für uns entscheiden?

→ Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Frage 2

Was wollen wir medizinisch?

→ Patientenverfügung

Frage 3

Was wird aus dem Haus?

→ Testament, eventuell Schenkung mit Wohnrecht

Die Unterlagen

Die 6 wichtigsten Papiere

Vorsorgevollmacht

Eine Person Ihres Vertrauens darf für Sie handeln: Bank, Behörden, Ärzte, Verträge, Ihr Haus.

Gilt, sobald Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Ohne: Das Gericht bestellt einen Betreuer – auch Ehepartner und Kinder dürfen nicht einfach unterschreiben.

Betreuungsverfügung

Wer Ihr Betreuer werden soll, falls doch das Gericht eingeschaltet wird – und wer auf keinen Fall.

Gilt, wenn keine ausreichende Vollmacht da ist.

Ohne: Das Gericht sucht selbst jemanden aus, im Zweifel einen Berufsbetreuer.

Patientenverfügung

Welche Behandlung Sie wollen – und welche nicht, zum Beispiel künstliche Ernährung oder Beatmung.

Gilt, wenn Sie sich zur Behandlung nicht mehr äußern können.

Ohne: Ärzte und Familie müssen raten, was Sie gewollt hätten. Das belastet alle.

Testament

Wer was erbt – vor allem: Was passiert mit dem Haus?

Gilt nach dem Tod.

Ohne: Ehepartner und Kinder erben gemeinsam. Das Haus gehört dann einer Erbengemeinschaft.

Bankvollmacht „über den Tod hinaus“

Zugriff aufs Konto für laufende Kosten, Beerdigung und Rechnungen.

Gilt sofort – und auch nach dem Tod.

Ohne: Das Konto ist gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt. Das kann Wochen dauern.

Notfallordner

Wo liegt was? Versicherungen, Konten, Verträge, Passwörter, Ansprechpartner.

Gilt immer – damit die Familie handeln kann.

Ohne: Suchen, telefonieren, Fristen verpassen. Zum AurImmo-Notfallordner
Was wann zählt

Welches Papier brauchen Sie in welcher Lage?

Fast alles wird in Station 1 angelegt. In den späteren Stationen zeigt sich, wofür es gebraucht wird.

Papier 1Jetzt2Haus übertr.3Krank4Demenz 5Partner stirbt6Mama allein7Pflege8Erbe
Vorsorgevollmacht+●●○↻●
Betreuungsverfügung+○●↻○
Patientenverfügung+●●●
Testament+○●↻●
Schenkung mit Wohnrecht (kann)+○●○
Bankvollmacht+●●●↻○
Notfallordner+●○●↻○●
+jetzt anlegen ●entscheidend ○hilft ↻neu anpassen
Schritt für Schritt

Die 8 Stationen im Detail

1
Jetzt: beide 50, gesundDer beste Zeitpunkt – alles ist noch freiwillig und in Ruhe zu regeln.

Was wird gebraucht?

  • Gegenseitige Vorsorgevollmacht – und zusätzlich ein Kind als Ersatz
  • Patientenverfügung für jeden
  • Testament, zum Beispiel ein gemeinsames Ehegattentestament
  • Bankvollmacht über den Tod hinaus
  • Notfallordner anlegen

Wichtig zu wissen

  • Vollmachten mit Haus: mindestens beglaubigen lassen, besser beim Notar – sonst erkennt das Grundbuchamt sie nicht an.
  • Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen, damit das Gericht die Vollmacht findet.
  • Alle 3–5 Jahre durchsehen.
2
Haus schon zu Lebzeiten übertragen?Möglich, aber kein Muss. Lohnt sich vor allem bei größerem Vermögen.

Was wird gebraucht?

  • Schenkungsvertrag beim Notar
  • Wohnrecht oder Nießbrauch für die Eltern
  • Rückforderungsrechte, zum Beispiel wenn das Kind vor den Eltern stirbt, bei Scheidung, Insolvenz oder Verkauf ohne Zustimmung
  • Absprachen zu Pflege und Kosten

Wichtig zu wissen

  • Freibetrag: 400.000 € je Kind und je Elternteil, alle 10 Jahre neu.
  • Das Sozialamt kann Schenkungen bis zu 10 Jahre zurückholen, wenn die Eltern ihre Pflege nicht bezahlen können.
  • Mit vorbehaltenem Wohnrecht oder Nießbrauch läuft die 10-Jahres-Frist beim Pflichtteil oft gar nicht erst an.
3
Plötzlich krank (Unfall, Schlaganfall)Jetzt zeigt sich, ob die Papiere aus Station 1 da sind.

Was wird gebraucht?

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht für Gesundheit, Geld und Haus

Wichtig zu wissen

  • Notvertretungsrecht: Ehepartner dürfen ohne Vollmacht nur in Gesundheitsfragen entscheiden – und höchstens 6 Monate.
  • Bank, Rente, Haus und Verträge: Dafür reicht das nicht.
4
Demenz beginntSchleichend. Die große Gefahr: Man wartet zu lange.

Was wird gebraucht?

  • Die Vollmacht muss schon vorher unterschrieben sein
  • Patientenverfügung
  • Gedanken zur Wohnform: Umbau, Hilfe im Haus, Umzug

Wichtig zu wissen

  • Wer nicht mehr geschäftsfähig ist, kann keine Vollmacht mehr erteilen. Dann bleibt nur ein Betreuer.
  • Ein Hausverkauf über einen Betreuer braucht zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts – das dauert.
5
Ein Partner stirbtNeben der Trauer viel Papierkram.

Was wird gebraucht?

  • Testament (wird beim Nachlassgericht eröffnet)
  • Erbschein – entfällt meist bei einem notariellen Testament
  • Grundbuch auf den oder die Erben umschreiben
  • Bankvollmacht über den Tod hinaus

Wichtig zu wissen

  • Ehepartner: Freibetrag 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag 256.000 €. Das selbst bewohnte Haus bleibt steuerfrei, wenn der Partner 10 Jahre darin wohnen bleibt.
  • Grundbuch: innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei umschreiben lassen.
  • Beim Ehegattentestament können Kinder ihren Pflichtteil fordern – eine gute Klausel im Testament regelt das.
6
Mama ist alleinEine neue Lebenslage – die Papiere müssen mitwachsen.

Was wird gebraucht?

  • Neue Vorsorgevollmacht: jetzt für die Kinder
  • Testament prüfen – ein Ehegattentestament kann binden
  • Notfallordner aktualisieren

Wichtig zu wissen

  • Ist das Haus zu groß geworden? Möglichkeiten: bleiben und umbauen, Einliegerwohnung vermieten, kleiner wohnen, verkaufen mit Wohnrecht.
  • Erst einmal in Ruhe klären: Wie viel ist Ihr Haus wert – und was brauchen Sie wirklich?
7
Pflege oder HeimJetzt geht es ums Geld.

Was wird gebraucht?

  • Pflegegrad beantragen
  • Vollmacht für alle Anträge
  • Klären: Was passiert mit dem Haus, wenn niemand mehr darin wohnt?

Wichtig zu wissen

  • Die Heimkosten zahlen zuerst das eigene Einkommen und Vermögen – auch das Haus.
  • Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahresbrutto (je Kind).
  • Ein Wohnrecht hilft wenig, wenn man nicht mehr darin wohnt – vorher regeln, ob vermietet werden darf.
8
Beide verstorbenDie Kinder erben.

Was wird gebraucht?

  • Testament oder gesetzliche Erbfolge
  • Erbschein bzw. notarielles Testament
  • Entscheidung: behalten, vermieten oder verkaufen

Wichtig zu wissen

  • Freibetrag: 400.000 € je Kind und je Elternteil.
  • Zieht ein Kind selbst ein: steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn es 10 Jahre darin wohnt.
  • Erbengemeinschaft: Alle müssen sich einig sein. Früh reden spart Streit.
Ihre Liste

Das sollten Sie jetzt erledigen

  1. Vorsorgevollmacht für beide Partner – mit einem Kind als Ersatz. Wegen des Hauses beglaubigen oder beim Notar beurkunden lassen.
  2. Betreuungsverfügung (steht oft gleich mit in der Vollmacht).
  3. Patientenverfügung für jeden – möglichst konkret, am besten nach einem Gespräch mit dem Hausarzt.
  4. Testament aufsetzen oder prüfen lassen – besonders: Was wird aus dem Haus?
  5. Bankvollmacht über den Tod hinaus bei jeder Bank einrichten.
  6. Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.
  7. Notfallordner anlegen und der Familie sagen, wo er steht.
  8. Mit den Kindern sprechen: Wer übernimmt was? Was wünschen wir uns?
  9. Erinnerung setzen: alle 3–5 Jahre und nach jedem großen Ereignis prüfen.
Aufgepasst

Fünf Irrtümer, die teuer werden können

„Als Ehepartner darf ich sowieso alles.“
Nein. Ohne Vollmacht nur Gesundheitsfragen, höchstens 6 Monate. Konto, Rente, Haus: nicht.
„Die Kinder regeln das schon.“
Kinder haben kein automatisches Recht, für ihre Eltern zu entscheiden – auch nicht mit bestem Willen.
„Ein handgeschriebenes Testament reicht.“
Gültig ist es. Für das Grundbuch brauchen die Erben dann aber meist einen Erbschein – das kostet Zeit und Geld.
„Wir überschreiben das Haus, dann ist es vor dem Heim sicher.“
Erst nach 10 Jahren. Vorher kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.
„Dafür sind wir mit 50 noch zu jung.“
Unfälle und Krankheiten fragen nicht nach dem Alter. Mit 50 entscheiden Sie in Ruhe – später oft unter Druck.

Und das Haus?

Bei fast allen Stationen spielt das eigene Haus eine Rolle – bei der Schenkung, beim Erbe, bei der Frage „Ist es zu groß geworden?“ und bei den Pflegekosten. Wer weiß, wie viel das Haus wert ist, kann viel besser planen.

Ich schaue mir das gerne mit Ihnen gemeinsam an – unverbindlich und in Ruhe. Sie bekommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Wie viel ist Ihr Haus wert? Zum Notfallordner

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht gibt Ihnen Orientierung. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Vollmachten, Testament und Schenkung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, bei Steuerfragen an Ihren Steuerberater. Stand der Zahlen: Oktober 2026.