Für Betriebe und Einrichtungen in Ostfriesland
Sie hören oft als Erste, dass ein Haus zur Frage wird
Pflegekräfte, Bestatter, Handwerker und Dienstleister erfahren früh, wenn jemand sein Zuhause nicht mehr halten kann. Sie müssen dann keinen Rat geben, den Sie gar nicht geben wollen – Sie können einfach jemanden nennen, der sich kümmert.
Lieber direkt? Telefon 04941 6018 637 · Mobil 0151 4499 8042
Warum ausgerechnet Sie gefragt werden
Die Frage kommt meistens nebenbei
Ein Sohn steht im Flur der Pflegeeinrichtung und fragt: „Was machen wir jetzt eigentlich mit dem Haus?" Eine Tochter fragt es beim Bestatter, während sie die Traueranzeige bespricht. Jemand fragt es den Handwerker, der gerade die Heizung repariert hat, oder die Friseurin, bei der er seit dreißig Jahren sitzt.
Gefragt wird, wem man vertraut. Und die meisten antworten dann ehrlich: Das weiß ich auch nicht. Damit ist die Frage weg, aber nicht gelöst – und der Angehörige steht weiter allein da.
Genau dafür gibt es diese Seite. Sie müssen nichts wissen, nichts einschätzen und nichts versprechen. Es reicht, einen Namen zu nennen.
Zwei Möglichkeiten
Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten
Beide Wege sind völlig freiwillig, jederzeit beendbar und kosten Sie nichts.
Weg 1
Einfach etwas zum Weitergeben
Sie erhalten von uns kostenlos eine kurze, sachliche Übersicht für Angehörige – gedruckt oder als PDF. Darin steht, welche Schritte in so einer Situation anstehen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.
Sie legen das Blatt aus oder geben es weiter, wenn jemand fragt. Ob sich der Angehörige dann bei uns meldet, ist allein seine Entscheidung.
Keine Vereinbarung, keine Meldung an uns, kein Aufwand.
Weg 2
Mit Tippgebervereinbarung
Wenn Sie möchten, halten wir zusätzlich schriftlich fest, dass Sie bei einem erfolgreichen Verkauf eine Prämie erhalten. Die Höhe und die Bedingungen vereinbaren wir vorher, damit es hinterher keine Unklarheiten gibt.
Sie bleiben dabei Tippgeber: Sie nennen einen Kontakt, mehr nicht. Beraten, bewerten und verhandeln machen wir – dafür brauchen Sie keine Erlaubnis und tragen keine Verantwortung.
Die Einzelheiten besprechen wir vorher in Ruhe.
Wichtig, wenn Sie angestellt sind
Eine Prämie ist etwas für selbstständige Betriebe und Inhaber. Wer angestellt ist – in einer Klinik, einer Pflegeeinrichtung, einem Betrieb – darf für eine Empfehlung nicht ohne Weiteres persönlich Geld annehmen. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben, und je nach Fall sogar mehr als das.
Deshalb sagen wir es lieber vorher deutlich, als dass jemand hinterher Ärger bekommt: Für Angestellte ist Weg 1 der richtige. Das Infomaterial ist kostenlos und bringt niemanden in eine schiefe Lage.
Wenn Ihre Einrichtung eine Zusammenarbeit ausdrücklich wünscht, sprechen wir sie mit der Leitung ab – nicht mit einzelnen Mitarbeitern.
So läuft es richtig
Bitte geben Sie uns keine Daten – geben Sie uns weiter
Namen, Anschriften oder Telefonnummern von Angehörigen dürfen Sie uns nicht einfach übermitteln. Dafür bräuchten Sie deren ausdrückliche Einwilligung, und das macht die Sache für Sie unnötig kompliziert.
Der einfache und saubere Weg ist umgekehrt: Der Angehörige bekommt unsere Kontaktdaten und meldet sich selbst. Dann entscheidet er, ob und wann er anruft – und Sie haben damit nichts zu tun.
Nur wenn jemand Sie ausdrücklich bittet, dass wir uns melden sollen, dürfen Sie uns seine Nummer geben. Sagen Sie uns dann bitte kurz, dass er darum gebeten hat.
Was der Angehörige bei uns bekommt
- ein kostenloses Erstgespräch
- eine ehrliche Marktwertermittlung
- Antwort auf die Frage, was zuerst zu tun ist
- keine Verpflichtung, sich zu entscheiden
- auf Wunsch die komplette Abwicklung
Wenn ein Verkauf gar nicht das Richtige ist, sagen wir das auch. Das gehört zu einer ehrlichen Empfehlung dazu – und Sie stehen damit nicht schlecht da.
In der Praxis
So einfach ist der Ablauf
Sie melden sich einmal bei uns
Ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügt. Wir klären, welcher der beiden Wege zu Ihnen passt.
Sie bekommen das Material
Wir bringen die Übersichten für Angehörige vorbei oder schicken sie Ihnen zu – in der Stückzahl, die Sie brauchen.
Sie geben es weiter, wenn die Frage kommt
Kein Verkaufsgespräch, keine Erklärung. Ein Satz reicht: „Hier, die kümmern sich um so etwas."
Wir übernehmen den Rest
Meldet sich jemand, führen wir das Erstgespräch und halten Sie – falls vereinbart – über den groben Stand auf dem Laufenden.
Nur für Weg 2
Was in der Tippgebervereinbarung steht
Damit von Anfang an klar ist, worauf Sie sich einlassen.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Wer kann teilnehmen | Selbstständige Betriebe und Inhaber. Angestellte nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres Arbeitgebers. |
| Ihre Aufgabe | Sie nennen einen Kontakt. Beratung, Bewertung und Vermittlung übernehmen ausschließlich wir. |
| Wann entsteht die Prämie | Erst wenn aus dem Hinweis ein beurkundeter Kaufvertrag und eine gezahlte Provision geworden ist. |
| Höhe | Wird vorher schriftlich vereinbart und gilt für alle Tippgeber gleich. |
| Auszahlung | Nach Zahlungseingang, gegen Rechnung beziehungsweise Gutschrift. |
| Steuern | Die Prämie ist eine Einnahme und von Ihnen zu versteuern. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater. |
| Laufzeit | Jederzeit von beiden Seiten formlos beendbar. |
Ihr Ansprechpartner
Moin, ich bin Reno Uecker.
Ich bin Inhaber der Immobilienagentur AurImmo und seit über 60 Jahren in Ostfriesland zu Hause. Seit rund 15 Jahren beschäftige ich mich mit Immobilien und ihrer Vermarktung.
Wenn Sie jemanden weiterempfehlen, hängt Ihr guter Ruf mit dran. Das ist mir bewusst – und deshalb gehe ich mit den Leuten so um, wie Sie es an meiner Stelle täten.
- Telefon: 04941 6018 637
- Mobil: 0151 4499 8042
- E-Mail: info@AurImmo.de
Häufige Fragen
Was Sie vielleicht noch wissen möchten
Muss ich etwas unterschreiben?
Für das Infomaterial nicht. Nur wenn Sie eine Prämie erhalten möchten, halten wir das schriftlich fest – und auch die Vereinbarung können Sie jederzeit formlos beenden.
Was kostet mich das?
Nichts. Das Infomaterial ist kostenlos, auch in größerer Stückzahl.
Ich bin angestellt. Darf ich trotzdem empfehlen?
Weitergeben dürfen Sie das Material in aller Regel ohne Weiteres. Eine persönliche Prämie sollten Sie dagegen nur annehmen, wenn Ihr Arbeitgeber ausdrücklich zugestimmt hat. Im Zweifel fragen Sie dort nach, bevor Sie mit uns etwas vereinbaren.
Muss ich Ihnen sagen, wen ich angesprochen habe?
Beim Infomaterial nicht. Bei einer Tippgebervereinbarung ist es erforderlich, sonst lässt sich später nicht zuordnen, auf wen ein Hinweis zurückging. Wie das praktisch abläuft, besprechen wir vorher.
Darf ich Ihnen die Telefonnummer eines Angehörigen geben?
Nur wenn die Person Sie ausdrücklich darum gebeten hat, dass wir uns melden. Ansonsten gilt der umgekehrte Weg: Sie geben unsere Kontaktdaten weiter, und die Person meldet sich selbst.
Was passiert, wenn die Familie gar nicht verkaufen will?
Dann verkauft sie nicht. Wir drängen niemanden, und wenn ein Verkauf im Einzelfall nicht sinnvoll ist, sagen wir das offen. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil.
Bekomme ich mit, was aus meinem Hinweis geworden ist?
Auf Wunsch geben wir Ihnen eine kurze Rückmeldung zum groben Stand. Einzelheiten aus dem Gespräch mit der Familie gehören uns nicht – die bleiben dort, wo sie hingehören.
Sollen wir Ihnen etwas zum Weitergeben vorbeibringen?
Sagen Sie uns kurz Bescheid, wie viele Übersichten Sie brauchen. Wir bringen sie vorbei oder schicken sie Ihnen zu – ohne dass Sie sich zu irgendetwas verpflichten.
Immobilienagentur AurImmo — persönlich, ehrlich und regional.
Oder direkt: 04941 6018 637 · Mobil 0151 4499 8042
AurImmo ist als Immobilienmakler tätig und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Form Sie eine Prämie annehmen dürfen, richtet sich nach Ihrer beruflichen Stellung und gegebenenfalls nach den Regeln Ihres Arbeitgebers; die steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Inhalt und Umfang einer Zusammenarbeit werden vorab schriftlich vereinbart.