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Immobilienservice für Kanzleien und Betreuer | AurImmo

Vor-Ort-Service in Ostfriesland

Immobilienservice für Kanzleien, Betreuer und Nachlassbeteiligte

Sie betreuen einen Mandanten, Nachlass oder ein Verfahren mit Immobilienvermögen in Ostfriesland? AurImmo übernimmt die praktische und vertriebliche Abwicklung vor Ort – strukturiert, nachvollziehbar und mit einem festen Ansprechpartner.

Lieber direkt? Telefon 04941 6018 637  ·  Mobil 0151 4499 8042

Rechtsanwälte
Steuerberater
Betreuer & Nachlasspfleger
Testamentsvollstrecker & Verwalter

Ein Ansprechpartner vor Ort

Wenn die Immobilie in Ostfriesland liegt, Ihre Arbeit aber anderswo stattfindet

Bei Nachlässen, Betreuungen, Erbengemeinschaften oder laufenden Verfahren entsteht rund um eine Immobilie schnell erheblicher organisatorischer Aufwand. Das Objekt muss besichtigt, sein Zustand dokumentiert, Unterlagen müssen beschafft und Termine koordiniert werden.

AurImmo übernimmt nach entsprechender Beauftragung die immobilienbezogenen Aufgaben vor Ort. Sie behalten Ihre fachliche Zuständigkeit; wir liefern die praktische Unterstützung und übernehmen bei Verkaufsauftrag die vollständige Vermarktung.

Leistungsumfang

Was wir konkret übernehmen können

Der Umfang wird für jeden Fall eindeutig abgestimmt. Dadurch bleibt nachvollziehbar, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Entscheidungen noch erforderlich sind.

01

Erstbesichtigung

Aufnahme von Lage, Objektart, sichtbarem Zustand, Nutzung und ersten Besonderheiten.

02

Fotodokumentation

Nachvollziehbare Dokumentation des Objekts als Grundlage für weitere Entscheidungen.

03

Markteinschätzung

Realistische Einordnung anhand von Lage, Zustand, Vergleichswerten und regionaler Nachfrage.

04

Schlüsselverwaltung

Dokumentierte Schlüsselübernahme und koordinierter Zugang für berechtigte Beteiligte.

05

Unterlagenservice

Ermittlung fehlender Verkaufsunterlagen und Unterstützung bei deren Beschaffung.

06

Terminkoordination

Abstimmung von Energieberater-, Sachverständigen-, Handwerker- und Dienstleisterterminen.

07

Verkaufsvorbereitung

Zusammenstellung der Objektinformationen, professionelle Fotos und aussagekräftiges Exposé.

08

Vermarktung

Regionale und überregionale Käuferansprache, Interessentenprüfung und Besichtigungen.

09

Abschluss und Übergabe

Verhandlung, Abstimmung mit dem Notariat und dokumentierte Schlüssel- und Objektübergabe.

Typische Anlässe

In diesen Situationen unterstützen wir

  • Nachlassimmobilie oder Erbengemeinschaft
  • gerichtlich angeordnete Betreuung
  • Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaft
  • Eigentümer lebt nicht in Ostfriesland
  • leer stehende oder sanierungsbedürftige Immobilie
  • fehlende Unterlagen oder unklarer Objektzustand
  • Verkauf zur Vermögensauseinandersetzung
  • Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Geordneter Ablauf

Vom Erstkontakt bis zur Übergabe

Fall und Zuständigkeit klären

Wir besprechen Objekt, Beteiligte, Auftraggeber, Entscheidungswege und den zunächst benötigten Leistungsumfang.

Legitimation und Zugang abstimmen

Vor Tätigkeitsbeginn wird geklärt, wer beauftragen darf, welche Nachweise vorliegen und wie der Zugang zum Objekt erfolgt.

Objekt aufnehmen

Wir besichtigen die Immobilie, erfassen den sichtbaren Zustand und liefern die vereinbarte Rückmeldung beziehungsweise Dokumentation.

Vorgehen empfehlen

Sie erhalten eine realistische Einschätzung zum Markt, zu fehlenden Unterlagen und zu sinnvollen Vorbereitungsmaßnahmen.

Freigaben einholen

Preisstrategie, Vermarktung und kostenpflichtige Fremdleistungen beginnen erst nach Abstimmung mit der zuständigen Person oder Stelle.

Verkauf durchführen

Wir übernehmen Vermarktung, Besichtigungen, Interessentenprüfung, Verhandlung und die Abstimmung des weiteren Ablaufs.

Notar und Übergabe begleiten

Wir unterstützen bei der Vorbereitung des Kaufvertrags und dokumentieren Übergabe, Schlüssel und Zählerstände.

Kommunikation und Dokumentation

Damit der Vorgang nachvollziehbar bleibt

Zu Beginn legen wir fest, wer Informationen erhalten und wer Entscheidungen treffen darf.

BereichVereinbarte Vorgehensweise
AnsprechpartnerEin fester Ansprechpartner bei AurImmo bündelt die immobilienbezogene Kommunikation.
BeteiligteInformationen gehen nur an die vorher benannten und berechtigten Personen.
ObjektzugangSchlüsselübernahme und Zutritte werden eindeutig vereinbart und dokumentiert.
SachstandWesentliche Ergebnisse, Angebote und nächste Schritte werden verständlich zusammengefasst.
FremdleistungenKostenpflichtige Aufträge erfolgen erst nach vorheriger Freigabe.
KaufangeboteAngebote und bekannte Finanzierungsnachweise werden geordnet weitergeleitet.
ÜbergabeZustand, Zählerstände und übergebene Schlüssel werden in einem Protokoll festgehalten.

Regionale Präsenz

Für Sie in ganz Ostfriesland

Wir betreuen Immobilien unter anderem in Aurich, Emden, Norden, Wittmund, Leer, Ihlow, Großefehn, Wiesmoor und der Krummhörn sowie in den umliegenden Gemeinden.

Durch unsere regionale Aufstellung können wir Termine am Objekt übernehmen, ohne dass Mandanten, Erben oder beruflich Beteiligte für jeden Schritt selbst anreisen müssen.

Vertrauliche Erstbesprechung

Für eine erste Einschätzung genügen meist:

  • Ort und Art der Immobilie
  • Anlass und aktueller Verfahrensstand
  • bekannte Eigentums- oder Vertretungsverhältnisse
  • Zustand und derzeitige Nutzung
  • gewünschte Unterstützung

Personenbezogene oder vertrauliche Unterlagen benötigen wir erst, wenn Zuständigkeit und weiterer Ablauf geklärt sind.

Ihr Ansprechpartner

Reno Uecker

Inhaber der Immobilienagentur AurImmo, Dipl.-Kfm. (FH), Direktmarketing-Fachwirt (DDA) und seit rund 15 Jahren in der Immobilienpraxis tätig.

Ich bin seit über 60 Jahren in Ostfriesland zu Hause und kenne die regionalen Unterschiede zwischen Stadtlagen, Dörfern, Küstenorten und dem ländlichen Raum.

„Sie erhalten einen erreichbaren Ansprechpartner, klare Rückmeldungen und eine realistische Einschätzung – auch dann, wenn der Fall nicht einfach ist."

Häufige Fragen

Zusammenarbeit mit AurImmo

Wer kann AurImmo beauftragen?

Das hängt von Eigentum, Vertretungsbefugnis und Verfahrensstand ab. Vor Tätigkeitsbeginn klären wir, wer wirksam beauftragen und erforderliche Entscheidungen freigeben darf.

Kann zunächst nur eine Objektaufnahme erfolgen?

Ja. Erstbesichtigung, Fotodokumentation und eine erste immobilienwirtschaftliche Einschätzung können – bei geklärter Beauftragung und Zugangsbefugnis – einem späteren Verkaufsauftrag vorausgehen.

Übernimmt AurImmo Gutachten für Gerichte oder Behörden?

Wir erstellen Marktwerteinschätzungen im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit. Wird ein förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, sollte ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden. Wir können die Terminabstimmung am Objekt unterstützen.

Können Sie fehlende Unterlagen beschaffen?

Nach entsprechender Beauftragung oder Vollmacht können wir die Beschaffung vieler verkaufsrelevanter Objektunterlagen übernehmen beziehungsweise koordinieren.

Organisieren Sie Räumung, Gartenpflege oder Handwerker?

Wir können Angebote geeigneter Dienstleister einholen und Termine koordinieren. Kostenpflichtige Fremdleistungen werden nur nach vorheriger Freigabe beauftragt.

Wie werden mehrere Beteiligte informiert?

Zu Beginn vereinbaren wir einen verbindlichen Informationsweg. Dadurch erhalten die benannten Beteiligten denselben wesentlichen Sachstand, ohne dass widersprüchliche Einzelabsprachen entstehen.

Erhält der empfehlende Berufsträger eine Vergütung?

Die Zusammenarbeit dient der fachgerechten Unterstützung des Mandanten beziehungsweise des Verfahrens. Eine Empfehlungsvergütung an Berufsträger oder Amtsträger wird nicht Bestandteil des Angebots.

Besprechen wir den Fall zunächst vertraulich

Nennen Sie uns im ersten Schritt lediglich Ort, Objektart, Anlass und die benötigte Unterstützung. Wir melden uns persönlich und klären das weitere Vorgehen.

Immobilienagentur AurImmo — persönlich, ehrlich und regional.

AurImmo ist als Immobilienmakler tätig und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Betreuungsberatung. Förmliche Verkehrswertgutachten, Rechtsberatung und steuerliche Beurteilungen gehören nicht zum Leistungsumfang. Art und Umfang der Tätigkeit werden vorab eindeutig vereinbart.