Mein Mann ist verstorben – reicht die Rente noch fürs Haus?
Die ersten drei Monate täuschen, weil im Sterbevierteljahr die volle Rente des Verstorbenen weiterläuft. Erst ab dem vierten Monat sehen Sie, womit Sie dauerhaft rechnen müssen – die große Witwenrente beträgt 55 %, nach altem Recht 60 % der Rente Ihres Mannes. Bevor über das Haus entschieden wird, sollten Kosten senken, Wohngeld prüfen und eine Teilvermietung geprüft sein.
Die Beerdigung ist vorbei, die Karten sind beantwortet, und irgendwann im Herbst liegt der erste Kontoauszug auf dem Tisch, auf dem seine Rente fehlt. Das Haus dagegen kostet jeden Monat genau dasselbe wie vorher.
Diese Seite ist für alle, die in dieser Lage sind – und für Kinder, die sich Sorgen machen und nicht wissen, wie sie das Thema ansprechen sollen. Ich sage Ihnen, was sich rechnerisch wirklich ändert, welche Wege es gibt und warum Verkaufen selten der erste Schritt sein sollte.
Die ersten drei Monate täuschen
Im sogenannten Sterbevierteljahr – den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat – wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt, ohne dass Ihre eigene Rente angerechnet wird. Deshalb merkt man in dieser Zeit finanziell fast nichts.
Der ehrliche Monat ist der vierte. Ab dann greift die normale Hinterbliebenenrente, und erst dann sehen Sie, womit Sie dauerhaft rechnen müssen. Treffen Sie bitte keine Entscheidung über das Haus, bevor Sie diesen vierten Kontoauszug gesehen haben.
Was von seiner Rente übrig bleibt
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente, die Ihr Mann bezogen hat. Nach dem sogenannten alten Recht sind es 60 % – das gilt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und einer von Ihnen beiden vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Auf ostfriesische Ehen trifft das ziemlich oft zu, und die fünf Prozentpunkte sind im Monat schnell fünfzig Euro. Fragen Sie ausdrücklich nach, welches Recht bei Ihnen angewendet wurde.
Ihre eigene Rente wird dann teilweise angerechnet, aber nicht voll: Bis zu einem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat bleibt sie unangetastet, und nur von dem Teil, der darüber liegt, werden 40 % abgezogen. Wer 1.400 € eigene Rente hat, verliert also rund 111 € von der Witwenrente – nicht 277 €.
Beantragt wird die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung, den Vorschuss fürs Sterbevierteljahr bekommen Sie beim Rentenservice der Post. Lassen Sie sich das nicht selbst zusammenreimen, sondern nutzen Sie die kostenlose Beratung:
Deutsche Rentenversicherung – Servicetelefon
0800 1000 4800 (kostenfrei)
Beratungstermine auch in Aurich, Terminvereinbarung über dieselbe Nummer.
Kostenlos ist auch die Hilfe der ehrenamtlichen Versichertenberater vor Ort.
Und jetzt die andere Seite: Was kostet das Haus wirklich?
Fast niemand weiß das aus dem Kopf, weil sich die Beträge über Jahre auf verschiedene Konten und Zeitpunkte verteilt haben. Nehmen Sie sich einen Abend und die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate und schreiben Sie zusammen:
- Grundsteuer
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Heizöl, Gas oder Pellets
- Strom
- Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser
- Müllabfuhr und Schornsteinfeger
- Wartung Heizung, Gartenhilfe, kleine Handwerkerrechnungen
- Rücklage für das, was bald ansteht: Dach, Fenster, Heizung
Die letzte Zeile wird meistens vergessen und ist die wichtigste. Ein Haus aus den siebziger Jahren braucht auf Dauer rund 1,50 € je m² und Monat allein für Instandhaltung. Bei 140 m² sind das gut 200 € im Monat, die man nicht sieht, bis die Heizung ausfällt.
Wenn Sie diese Summe neben die neue Rente legen, wissen Sie in zehn Minuten, ob es eng wird oder nicht. Alles andere ist Bauchgefühl.
Der Punkt, den fast alle übersehen: das Grundbuch
Wenn kein Testament da ist, erbt die Ehefrau bei der üblichen Zugewinngemeinschaft die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das Haus gehört Ihnen dann nicht mehr allein, sondern einer Erbengemeinschaft. Verkaufen, umbauen oder beleihen geht ab diesem Moment nur noch gemeinsam mit den Kindern.
Wenn Ihr Mann und Sie ein gemeinschaftliches Testament gemacht haben – das sogenannte Berliner Testament – ist das anders geregelt und Sie erben in der Regel allein. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Aurich gibt Auskunft.
Eine Frist, die Geld spart: Die Berichtigung des Grundbuchs ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todestag beim Grundbuchamt eingeht. Danach kostet dieselbe Eintragung je nach Hauswert schnell mehrere hundert Euro. Diese zwei Jahre verstreichen erschreckend schnell.
Fünf Wege, bevor verkauft wird
Erst die Kosten senken
Winterzimmer statt ganzes Haus heizen, alte Stromverträge prüfen, den Grundsteuerbescheid nach der Neubewertung kontrollieren, Versicherungen zusammenlegen. Klingt nach Kleinkram, macht in Summe aber oft 100 bis 200 € im Monat aus.
Das ist der einzige Weg, der nichts kostet und nichts verändert. Deshalb steht er zuerst.
Wohngeld prüfen – auch als Eigentümerin
Viele wissen nicht, dass es Wohngeld nicht nur für Mieter gibt. Eigentümer können den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Ob es etwas gibt, hängt von Rente, Wohnfläche und Belastung ab – der Antrag läuft über die Wohngeldstelle des Landkreises und kostet nichts außer Papier.
Abgelehnt zu werden ist kein Drama. Nicht gefragt zu haben, ärgert später mehr.
Einen Teil des Hauses vermieten
Bei vielen Häusern hier steht das Obergeschoss seit Jahren leer. Wenn oben ein Bad vorhanden ist oder mit überschaubarem Aufwand eingebaut werden kann, entsteht daraus eine kleine Wohnung – und eine Miete, die die Lücke oft komplett schließt.
Ehrlich dazu: Sie haben dann jemanden im Haus. Für manche ist das genau richtig, für andere unvorstellbar. Beides ist in Ordnung.
Verkaufen und kleiner wohnen
Das Haus verkaufen, eine ebenerdige Wohnung oder ein kleines Haus kaufen und den Rest als Reserve behalten. Rechnerisch ist das fast immer der stabilste Weg: weniger laufende Kosten, kein Reparaturstau, Geld auf der Seite.
Der Haken ist nicht das Geld, sondern die Wohnung. Ebenerdige Wohnungen sind hier knapp. Deshalb erst suchen, dann verkaufen – nie umgekehrt.
Verkaufen und wohnen bleiben
Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht oder Leibrente. Es gibt diese Modelle, und in der richtigen Konstellation sind sie eine Lösung.
Ich sage Ihnen aber offen: In Ostfriesland ist der Markt dafür dünn, die Abschläge sind erheblich, und es sind einige unseriöse Anbieter unterwegs. Wenn, dann nur mit Notar und mit jemandem, der Ihnen vorher vorrechnet, was Sie aufgeben.
Wovon ich abraten würde
- Im ersten Trauerjahr verkaufen. Entscheidungen aus Erschöpfung bereut man später fast immer. Das Haus läuft Ihnen nicht weg.
- Die Entscheidung den Kindern überlassen. Solange Sie selbst entscheiden können, entscheiden Sie. Kinder meinen es gut und denken trotzdem oft von ihrer Seite aus.
- Reparaturen aufschieben. Ein undichtes Dach kostet nach zwei Jahren nicht dasselbe, sondern das Dreifache – und drückt beim Verkauf doppelt.
- Die Zwei-Jahres-Frist fürs Grundbuch verstreichen lassen. Das ist verschenktes Geld, ohne jeden Gegenwert.
- Nicht über Geld reden. Die meisten Familien reden über alles, nur nicht darüber. Und merken es erst, wenn die Rücklage weg ist.
In dieser Reihenfolge
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Hinterbliebenenrente beantragen
Den Vorschuss fürs Sterbevierteljahr über den Rentenservice, den Antrag selbst bei der Rentenversicherung. Fragen Sie dabei nach dem alten Recht.
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Den vierten Kontoauszug abwarten
Erst dann steht fest, was monatlich wirklich hereinkommt.
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Die Hauskosten eines ganzen Jahres zusammenschreiben
Mit der Instandhaltungsrücklage, nicht ohne. Danach kennen Sie die echte Lücke.
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Grundbuch und Erbfolge klären
Wer steht drin, wer erbt, muss berichtigt werden? Die zwei Jahre laufen ab dem Todestag.
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Erst jetzt über das Haus entscheiden
Mit Zahlen statt mit Sorge. Und in Ruhe.
Was ich dabei für Sie tun kann
Ich sage Ihnen, was Ihr Haus heute wirklich wert ist, was eine vermietete Wohnung im Obergeschoss an Miete bringen würde und was ein Verkauf realistisch einbringt. Drei Zahlen, mit denen sich sachlich entscheiden lässt – auch gemeinsam mit den Kindern.
Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ich komme zu Ihnen nach Hause, und wenn am Ende feststeht, dass Sie bleiben, ist das für mich ein gutes Ergebnis.
Marktwert kostenlos ermitteln lassenWenn es nicht nur ums Geld geht, sondern das Wohnen im Haus insgesamt schwierig wird, lesen Sie hier weiter: Wenn es zu Hause nicht mehr geht.
Alle Themen im Überblick: Wenn sich etwas ändert
Ich bin Immobilienmakler und weder Anwalt, Steuerberater noch Rentenberater. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht. Alle genannten Beträge: Stand September 2026.