Wenn es zu Hause plötzlich nicht mehr geht
Sie müssen heute nichts über das Haus entscheiden. Aber es hilft zu wissen, was in welcher Reihenfolge dran ist.
Ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, oder einfach der Besuch am Wochenende, bei dem man plötzlich sieht, wie es wirklich steht. Von einem Tag auf den anderen sind Sie zuständig für Entscheidungen, mit denen Sie sich nie beschäftigen wollten – und meistens sitzen Geschwister mit am Tisch, die es anders sehen.
Das Wichtigste vorweg: Das Haus ist nicht die erste Frage. Es ist eine der letzten. Erst kommt alles, was mit dem Menschen zu tun hat.
Die ersten Wochen – in dieser Reihenfolge
- Pflegegrad beantragen. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, das Datum wird festgehalten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – deshalb lieber heute anrufen als nächste Woche, auch wenn noch nichts entschieden ist.
- Klären, wer unterschreiben darf. Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn nicht, und Ihre Mutter oder Ihr Vater kann nicht mehr selbst entscheiden, muss beim Betreuungsgericht eine Betreuung eingerichtet werden. Das dauert. Fangen Sie früh damit an.
- Kostenlose Pflegeberatung nutzen. Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung der Kasse. Die kennen die Angebote vor Ort, die Anträge und die Fristen – und kosten nichts.
- Im Krankenhaus nach dem Entlassmanagement fragen. Wenn die Entlassung ansteht, ist der Sozialdienst der wichtigste Ansprechpartner. Kurzzeitpflege verschafft Ihnen Wochen, in denen Sie in Ruhe entscheiden können.
- Erst dann über das Haus reden. Wenn klar ist, wie es weitergeht, und nicht vorher.
Ein Irrtum, der teuer werden kann: Ehepartner und Kinder dürfen nicht automatisch alles entscheiden. Für Ehepartner gibt es seit einiger Zeit ein befristetes Notvertretungsrecht – das gilt aber nur für Gesundheitsangelegenheiten, nicht für Grundstücke. Ohne Vollmacht oder gerichtliche Betreuung kann niemand ein Haus verkaufen. Auch das eigene Elternhaus nicht.
Zwei Fragen, bevor Sie etwas am Haus verändern
Was genau geht nicht mehr?
Wer noch sicher Treppen steigt, braucht keine bodengleiche Dusche. Häufig wird das Bad umgebaut, obwohl der Weg dorthin das Problem ist. Schauen Sie genau hin, bevor Handwerker kommen.
Wie geht es voraussichtlich weiter?
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand nach einem Bruch wieder auf die Beine kommt oder ob eine Erkrankung vorliegt, bei der sich die Einschränkungen absehbar verstärken. Fragen Sie den Arzt oder den Pflegedienst offen: Womit müssen wir in einem Jahr rechnen, womit in zwei?
Deshalb gilt: erst alles, was sich wieder wegnehmen lässt. Eine mobile Dusch- und Toiletteneinheit zum Beispiel lässt sich in fast jedem Raum aufstellen, kostet vergleichsweise wenig, verändert nichts am Grundriss und kann jederzeit wieder verschwinden. Gebaut wird erst, wenn das nicht mehr reicht.
Die Wege – und was sie für das Haus bedeuten
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Zu Hause bleiben mit Pflegedienst
Am Haus ändert sich nichts. Die laufenden Kosten bleiben, dazu kommen die Eigenanteile für die Pflege.
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Zu Hause bleiben mit Anpassungen
Erst das Mobile, dann das Feste. Für bauliche Maßnahmen gibt es bei vorhandenem Pflegegrad einen Zuschuss der Pflegekasse – fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen.
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Betreuung rund um die Uhr im Haus
Braucht ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft. Hier ist ein großes Haus ausnahmsweise ein Vorteil.
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Umzug zu einem der Kinder
Das Elternhaus wird frei. Dann stellt sich sofort die Frage nach den beiden nächsten Wegen – und die sollte man nicht im ersten Monat beantworten.
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Heim oder betreutes Wohnen, Haus vermieten
Bringt monatlich Geld für die Heimkosten und hält alle Türen offen. Ein lange unverändertes Haus ist allerdings selten ohne Investition vermietbar.
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Heim oder betreutes Wohnen, Haus verkaufen
Schafft Klarheit und Geld für die Pflege und beendet die laufenden Kosten. Für viele Familien der Weg, der am Ende die wenigsten Konflikte macht.
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Das Haus schnell überschreiben, damit es „weg ist“
Ein Gedanke, der oft von Bekannten kommt, und einer der gefährlichsten. Schenkungen können unter bestimmten Umständen jahrelang zurückgefordert werden, und es können Steuerfolgen entstehen. Wenn Sie darüber nachdenken, sprechen Sie vorher mit einem Notar und einem Steuerberater – nicht danach.
Es gibt noch einen Weg, den kaum jemand kennt: verkaufen und über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch wohnen bleiben. Das gehört über den Notar geregelt, kann aber genau die Lösung sein, wenn Geld gebraucht wird und ein Umzug nicht in Frage kommt.
Wo wir hineinpassen
Für Pflegegrad, Zuschüsse und Beratung ist die Pflegekasse zuständig, vor Ort der Pflegestützpunkt. Für Vollmacht, Wohnrecht und Nießbrauch der Notar, für Steuern und Schenkungen der Steuerberater. Wenn es um Heimkosten und das Sozialamt geht, ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Wir sind für alles zuständig, was am Haus hängt: Was ist es wert, was brächte es vermietet, und lohnt sich ein Umbau bei dieser Bausubstanz überhaupt noch?
Und wenn Sie es wünschen, reden wir mit allen Geschwistern gemeinsam. Damit niemand das Gefühl hat, dass hinter seinem Rücken etwas besprochen wird.
Unser Angebot
Wir sehen uns das Haus vor Ort an, und Sie bekommen eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung – auf Wunsch für jedes Geschwisterkind ein Exemplar. Kostenlos, unverbindlich, und Sie behalten sie. Auch dann, wenn Sie nicht verkaufen oder sich für jemand anderen entscheiden.
Wenn am Ende herauskommt, dass Ihre Mutter zu Hause bleibt und das Haus gar nicht angefasst wird, ist das ein gutes Ergebnis.
04941 6018637
Auch am Wochenende – wir sind besonders sonntags erreichbar.