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Ich habe keine Erben – was wird aus dem Haus? | AurImmo Aurich

Ich habe keine Erben – was passiert mit meinem Haus?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Erst Kinder, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern samt Onkeln, Tanten und Cousins. Findet das Nachlassgericht niemanden, erbt am Ende das Bundesland. Wer das nicht will, muss ein Testament machen – dort können Sie auch einen Verein, ein Tierheim oder eine Stiftung einsetzen, und zwar erbschaftsteuerfrei. Ebenso wichtig ist die Frage, wer das Haus dann tatsächlich räumt und verkauft: Dafür gibt es den Testamentsvollstrecker.

Keine Kinder, der Bruder lange tot, zu den Cousins in Bayern seit dreißig Jahren kein Kontakt. Und im Kopf der Gedanke: Was passiert eigentlich mit meinem Haus, wenn ich einmal nicht mehr bin?

Die meisten schieben diese Frage weg, weil sie unangenehm ist. Dabei ist sie eine der wenigen, die man vollständig selbst beantworten kann – und zwar an einem Nachmittag.

Was ohne Testament passiert

Das Nachlassgericht sucht nach Verwandten, notfalls über einen Erbenermittler, und bestellt in der Zwischenzeit einen Nachlasspfleger, der das Haus verwaltet. Das dauert oft ein bis zwei Jahre, in denen das Haus leer steht und Kosten verursacht.

Gefunden werden am Ende häufig Menschen, die Sie nie getroffen haben – Cousins zweiten Grades, die von Ihrer Existenz nichts wussten. Findet sich wirklich niemand, erbt das Bundesland. Beides ist vermutlich nicht das, was Sie sich vorstellen.

Was Sie stattdessen bestimmen können

  • Menschen, die Ihnen nahestehen – Nachbarin, Patenkind, ein Freund. Verwandtschaft spielt für ein Testament keine Rolle.
  • Ein Tierheim, ein Verein, eine Kirchengemeinde oder eine Stiftung. Gemeinnützige Empfänger zahlen keine Erbschaftsteuer – es kommt also alles an.
  • Mehrere Empfänger mit Quoten, etwa das Haus an den einen, das Geld an den anderen.
  • Eine Auflage, wofür das Geld verwendet werden soll. Das ist bei Vereinen üblich.

Wenn Sie ein Tier haben

Ein Tier kann nicht erben – es ist rechtlich Sache. Der übliche Weg ist ein Geldvermächtnis an eine Person oder an ein Tierheim, verbunden mit der Auflage, das Tier zu versorgen. Sprechen Sie vorher mit der Einrichtung, ob sie das übernimmt, und halten Sie es schriftlich fest.

Wie ein Testament wirksam wird

Zwei Wege gibt es. Entweder Sie schreiben es vollständig mit der Hand – am Computer getippt ist es unwirksam, auch mit Unterschrift – mit Ort, Datum und vollem Namen. Oder Sie gehen zum Notar.

Bei einem Haus im Nachlass ist der Notar fast immer der bessere Weg: Das Testament wird automatisch im Zentralen Testamentsregister vermerkt und beim Amtsgericht verwahrt, es geht nicht verloren, und den Erben erspart es später den Erbschein.

Wenn Sie eine Organisation bedenken, schreiben Sie den vollständigen Namen mit Sitz hinein – viele Vereine und Stiftungen heißen fast gleich. Und nehmen Sie eine Ersatzregelung auf für den Fall, dass es die Organisation dann nicht mehr gibt.

Der Punkt, den fast alle vergessen

Wer räumt eigentlich das Haus aus? Wer kümmert sich um Versicherung, Heizung, Verkauf und die Kisten auf dem Dachboden?

Ein Verein oder ein Tierheim hat dafür keine Leute – und schon gar nicht in Ostfriesland. Deshalb gehört in ein solches Testament ein Testamentsvollstrecker: eine Person Ihres Vertrauens oder ein Anwalt, die genau das übernimmt und dafür aus dem Nachlass bezahlt wird. Ohne diese Regelung bleibt Ihr Haus im Zweifel monatelang stehen, bis sich jemand zuständig fühlt.

Sinnvoll ist außerdem, zu Lebzeiten das Gespräch mit der bedachten Organisation zu suchen. Dann weiß dort jemand, dass etwas kommt, und Sie wissen, was damit geschehen soll.

Was noch dazugehört

  • Eine Vorsorgevollmacht. Ohne Angehörige ist sie noch wichtiger – sonst bestellt das Gericht einen fremden Betreuer.
  • Eine Patientenverfügung. Es gibt niemanden, der für Sie spricht, wenn Sie es nicht aufgeschrieben haben.
  • Eine Bestattungsvorsorge. Wer soll das sonst regeln?
  • Eine Liste, wo was liegt – Konten, Versicherungen, Grundbuch, Schlüssel. Für jemanden, der Ihre Verhältnisse nicht kennt, ist das Gold wert.

Die Reihenfolge

  1. Überlegen, wer oder was Ihnen wichtig ist

    Menschen, Vereine, Einrichtungen. Es muss nicht groß sein – es muss Ihnen etwas bedeuten.

  2. Mit den Bedachten sprechen

    Besonders bei Vereinen und Tierheimen. Dann ist später klar, wer sich meldet.

  3. Den Wert des Hauses kennen

    Damit Sie wissen, worüber Sie eigentlich verfügen – und ob eine Aufteilung sinnvoll ist.

  4. Zum Notar

    Testament mit Testamentsvollstrecker, dazu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im selben Termin.

  5. Jemanden informieren, wo alles liegt

    Ein Testament, das niemand findet, wirkt nicht.

Was ich dabei für Sie tun kann

Ich sage Ihnen, was Ihr Haus heute wert ist – schriftlich und nachvollziehbar. Das ist die Grundlage, um überhaupt zu entscheiden, wie Sie verteilen wollen.

Und eine Sache sage ich Ihnen unaufgefordert: Ich lasse mich von Kunden nicht im Testament bedenken. Wer mir das anbietet, bekommt von mir die Adresse eines Notars. Bei diesem Thema soll niemand auf den Gedanken kommen, ich hätte ein eigenes Interesse.

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Ich bin Immobilienmakler und weder Notar noch Anwalt. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Testament, Testamentsvollstreckung und Vollmachten wenden Sie sich bitte an einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht. Stand: September 2026.