Ein Haus, mehrere Erben
Wie Sie zu einer Lösung kommen, die die Familie nichts kostet.
Solange die Eltern lebten, war das Haus einfach das Elternhaus. Jetzt gehört es plötzlich mehreren Menschen gleichzeitig – Menschen, die vielleicht in verschiedenen Städten wohnen, verschieden viel Geld haben und ganz verschieden an dem Haus hängen.
Das Vertrackte an einer Erbengemeinschaft: Fast nichts geht allein. Verkaufen, vermieten, umbauen – dafür müssen sich alle einig sein. Und wer sich nicht einigt, für den entscheidet am Ende ein Gericht. Meistens zum Nachteil aller.
Es muss aber nicht so weit kommen. In den allermeisten Fällen liegt der Streit nicht an bösem Willen, sondern daran, dass jeder eine andere Zahl im Kopf hat.
Was in den ersten Monaten zu klären ist
Bevor irgendjemand über verkaufen oder behalten redet, gehören vier Dinge geklärt: Wer ist überhaupt Erbe, und zu welchen Teilen? Gibt es ein Testament, und liegt es beim Nachlassgericht? Wird ein Erbschein gebraucht – bei einem notariellen Testament oft nicht? Und wer bezahlt in der Zwischenzeit Strom, Versicherung und Grundsteuer?
Ein Hinweis, der oft Geld spart: Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall beantragt wird. Danach kostet sie. Sprechen Sie das früh beim Notar an.
Ihre Möglichkeiten
Es sind mehr, als die meisten denken. Und in fast allen Fällen gibt es eine bessere Lösung als die letzte.
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Einer übernimmt, die anderen werden ausgezahlt
Der häufigste Weg, wenn einer der Erben im Ort wohnt oder an dem Haus hängt. Braucht einen Wert, den alle akzeptieren – und meistens eine Finanzierung.
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Gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen
Der sauberste Weg, wenn niemand einziehen will. Alle bekommen Geld statt Miteigentum, und die Erbengemeinschaft ist danach aufgelöst.
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Gemeinsam vermieten
Bringt monatlich etwas ein und hält alle Türen offen. Bedeutet aber, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden müssen – über jede Reparatur, jeden Mieterwechsel.
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Einer zieht ein und zahlt Miete an die Gemeinschaft
Eine Zwischenlösung, wenn die Entscheidung noch nicht reif ist. Die Höhe sollte schriftlich festgehalten werden, sonst gibt es später Streit darüber, was angemessen war.
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Das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen
Bei einem Zweifamilienhaus manchmal die eleganteste Lösung: Jeder bekommt eine Einheit zu Alleineigentum. Braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und den Notar, lohnt sich aber nicht bei jedem Haus.
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Teilungsversteigerung – der letzte Weg
Wenn keine Einigung zustande kommt, kann jeder Miterbe sie beantragen. Das Haus wird dann versteigert. Die Erfahrung zeigt: Dabei kommt fast immer weniger heraus als bei einem normalen Verkauf, es dauert lange und kostet Geld. Und die Familie überlebt es selten unbeschädigt.
Der Punkt, an dem es meistens hakt
Jeder hat eine andere Zahl im Kopf
Der eine hat im Internet nachgesehen und rechnet mit einer hohen Summe. Der andere weiß, was das Dach kostet, und rechnet mit einer niedrigen. Beide meinen es ernst – und beide reden über dasselbe Haus.
Deshalb gehört an den Anfang eine Zahl, die von außen kommt
Nicht die Zahl des Bruders, nicht die aus dem Internet. Eine schriftliche Werteinschätzung, die begründet ist und die alle Beteiligten in der Hand haben. Ab da redet man über dieselbe Grundlage – und in den meisten Familien ist der Streit damit schon zur Hälfte erledigt.
Wo wir hineinpassen
Für Erbschein, Grundbuch und Auseinandersetzungsvertrag ist der Notar zuständig. Für Erbschaftsteuer und Fristen der Steuerberater. Wenn es zwischen den Erben nicht mehr geht, ein Fachanwalt für Erbrecht.
Wir sind für alles zuständig, was am Haus hängt: Was ist es wert? Was brächte es vermietet? Was müsste hinein, bevor man es verkauft – und was besser nicht?
Und wenn Sie es wünschen, reden wir mit allen Erben gemeinsam. Damit niemand das Gefühl hat, dass hinter seinem Rücken etwas besprochen wird.
Unser Angebot
Wir sehen uns das Haus vor Ort an, und Sie bekommen eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung – auf Wunsch für jeden Erben ein Exemplar. Kostenlos, unverbindlich, und Sie behalten sie. Auch dann, wenn Sie nicht verkaufen oder sich für jemand anderen entscheiden.
Wenn am Ende herauskommt, dass einer von Ihnen das Haus übernimmt und gar nicht verkauft wird, ist das ein gutes Ergebnis.
04941 6018637
Auch am Wochenende – wir sind besonders sonntags erreichbar.