Sie ziehen weg – und das Haus bleibt hier
Verkaufen oder vermieten? Die Frage entscheidet sich nicht am Gefühl, sondern an vier Punkten.
Eine neue Stelle, eine Versetzung, oder der Wunsch, endlich näher bei den Kindern und Enkeln zu wohnen. Der Entschluss ist gefasst, oft steht sogar schon ein Datum fest. Und dann kommt die Frage, die man nicht nebenbei beantwortet: Was passiert mit dem Haus?
Anders als bei den meisten anderen Anlässen haben Sie hier einen Termin im Nacken. Das ist die eigentliche Schwierigkeit. Wer unter Zeitdruck verkauft, verkauft selten gut – deshalb lohnt es sich, früh anzufangen, auch wenn der Umzug noch Monate hin ist.
Verkaufen oder vermieten – vier Punkte entscheiden
Kommen Sie zurück? Wenn eine Rückkehr denkbar ist, spricht vieles fürs Vermieten. Wenn nicht, ist der klare Schnitt meistens der bessere.
Wer kümmert sich? Ein Vermieter aus dreihundert Kilometern Entfernung ist kein Vermieter, sondern ein Telefonanschluss. Die Heizung fällt am Freitagabend aus, der Mieter zieht aus, das Dach ist undicht – dafür brauchen Sie jemanden vor Ort oder eine Hausverwaltung. Die kostet.
Brauchen Sie das Geld? Wenn am neuen Ort gekauft werden soll, ist die Frage meistens schon beantwortet.
Wie steht es steuerlich? Der Punkt, den fast alle übersehen – dazu gleich mehr.
Ihre Möglichkeiten
-
Verkaufen, bevor Sie wegziehen
Der geordnete Weg. Sie sind für Besichtigungen da, das Haus ist bewohnt und wirkt lebendig, und der Übergabetermin lässt sich auf den Umzug legen. Braucht Vorlauf – rechnen Sie mit mehreren Monaten vom ersten Gespräch bis zum Notartermin.
-
Verkaufen, nachdem Sie weg sind
Geht auch aus der Ferne. Wir übernehmen Besichtigungen und Abstimmung, Sie müssen für den Notartermin nicht zwingend anreisen – das lässt sich über eine Vollmacht regeln. Ein leeres Haus verkauft sich allerdings meist etwas schwerer als ein bewohntes.
-
Vermieten und behalten
Sie behalten die Immobilie als Anlage und halten sich die Rückkehr offen. Sinnvoll, wenn Lage und Zustand stimmen und jemand vor Ort ist, der sich kümmert.
-
Auf Zeit vermieten
Wenn die Versetzung befristet ist, kann ein Mietvertrag mit vereinbarter Dauer passen. Dafür gelten allerdings strenge gesetzliche Vorgaben – ohne zulässigen Grund ist die Befristung unwirksam und Sie haben einen unbefristeten Mieter im Haus. Das gehört vom Fachmann formuliert.
-
Leer stehen lassen und später sehen
Der bequemste Weg und fast immer der teuerste. Ein leer stehendes Haus muss der Gebäudeversicherung gemeldet werden, sonst kann der Schutz eingeschränkt sein. Dazu kommen Frostschäden, Feuchtigkeit, ein verwilderter Garten und ein Gebäude, das mit jedem Monat schlechter aussieht – während Grundsteuer, Versicherung und Kredit weiterlaufen.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Die Zehnjahresfrist
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, zahlt unter Umständen Steuern auf den Gewinn. Wer selbst darin gewohnt hat, ist in der Regel befreit – aber dafür gelten genaue Vorgaben, welche Jahre das betrifft.
Und hier wird es für Sie wichtig
Wenn Sie ausziehen, erst ein paar Jahre vermieten und dann verkaufen, kann diese Befreiung entfallen. Aus einem steuerfreien Verkauf wird dann ein steuerpflichtiger. Deshalb: Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie sich fürs Vermieten entscheiden. Es kann sein, dass die Entscheidung dadurch anders ausfällt.
Und noch etwas fürs Finanzamt
Bei einem beruflich veranlassten Umzug lassen sich viele Kosten steuerlich geltend machen. Heben Sie alle Belege auf – auch die vom Umzugsunternehmen und von der Wohnungssuche.
Wo wir hineinpassen
Für die Zehnjahresfrist und die Umzugskosten ist Ihr Steuerberater zuständig, für Kredit und Vorfälligkeit Ihre Bank, für einen befristeten Mietvertrag ein Fachanwalt oder der Haus- und Grundbesitzerverein.
Wir sind für alles zuständig, was am Haus hängt: Was ist es wert? Was brächte es vermietet – realistisch, nicht nach Wunsch? Und wenn verkauft wird: Wir machen das auch dann, wenn Sie längst weg sind.
Was das praktisch heißt: Wir haben den Schlüssel, führen die Besichtigungen, prüfen die Interessenten und halten Sie per Telefon oder Mail auf dem Laufenden. Sie müssen für nichts davon anreisen.
Unser Angebot
Wir sehen uns das Haus vor Ort an, und Sie bekommen eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung – auf Wunsch mit einer Einschätzung, was bei einer Vermietung möglich wäre. Kostenlos, unverbindlich, und Sie behalten sie.
Wenn am Ende herauskommt, dass Vermieten für Sie besser ist als Verkaufen, sagen wir Ihnen das auch.
04941 6018637
Auch am Wochenende – wir sind besonders sonntags erreichbar.