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Erbe mit Schulden – annehmen oder ausschlagen? | AurImmo Aurich

Zum Erbe gehören Schulden – soll ich das Haus überhaupt annehmen?

Sie haben in der Regel sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie erfahren haben, dass Sie Erbe sind. In dieser Zeit dürfen Sie nichts wegwerfen, nichts verkaufen und kein Konto auflösen, sonst gilt das Erbe als angenommen. Und prüfen Sie die tatsächliche Restschuld: Eine eingetragene Grundschuld sagt nichts darüber aus, wie viel davon noch offen ist.

Im Grundbuch steht eine Grundschuld über 120.000 €. In der Schublade liegen Mahnungen, von denen niemand wusste. Und dazu ein Haus, in dem Sie groß geworden sind. Jetzt sollen Sie entscheiden – und zwar schnell, denn die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben.

Hier steht, wie viel Zeit Sie wirklich haben, welche drei Wege es gibt und was Sie in den nächsten Wochen auf keinen Fall tun sollten.

Die Frist: sechs Wochen

Wer ein Erbe ausschlagen will, hat dafür in der Regel sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem er vom Erbfall und davon erfahren hat, dass er Erbe ist – nicht ab dem Todestag. Hielt sich der Verstorbene im Ausland auf oder leben Sie selbst dort, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Erklärung geben Sie beim Nachlassgericht ab oder lassen sie notariell beglaubigen. Wer nichts tut und die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen – und haftet dann grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen.

Der Fehler, der alles entscheidet

Ein Erbe gilt auch dann als angenommen, wenn Sie sich wie ein Eigentümer verhalten: das Haus ausräumen, Möbel verschenken, das Konto auflösen, den Wagen verkaufen. Genau das tun Angehörige in den ersten Wochen aus praktischen Gründen – und verlieren damit die Möglichkeit auszuschlagen.
Solange Sie unsicher sind: nichts wegwerfen, nichts verkaufen, nichts vom Konto abbuchen. Die Wohnung zu sichern und die Miete oder Versicherung weiterlaufen zu lassen ist unschädlich.

Erst rechnen, dann entscheiden

Die Frage ist nicht „sind Schulden da?", sondern: Ist am Ende mehr Wert als Schuld vorhanden? Ein Haus mit einer Grundschuld über 120.000 € kann trotzdem ein gutes Erbe sein, wenn es 240.000 € wert ist.

Wichtig zu wissen: Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld sagt nichts darüber aus, wie viel davon noch offen ist. Viele Grundschulden stehen jahrzehntelang drin, obwohl das Darlehen längst getilgt ist – die Löschung kostet Geld und wird oft einfach nicht beantragt. Fragen Sie bei der Bank nach dem aktuellen Saldo, bevor Sie erschrecken.

Zusammenzurechnen sind: Wert der Immobilie, Guthaben, Versicherungen – gegen Restschulden, offene Rechnungen, Steuerschulden und die Kosten der Bestattung.

Die drei Wege

Annehmen

Sinnvoll, wenn die Rechnung klar positiv ist. Sie erben alles, zahlen die Schulden aus dem Nachlass und behalten, was übrig bleibt – oder verkaufen das Haus und lösen damit ab.

Wenn Sie sicher sind, können Sie einfach die Frist verstreichen lassen. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht nötig.

Ausschlagen

Richtig, wenn eindeutig mehr Schulden als Werte da sind. Sie bekommen nichts und haften für nichts.

Aufpassen: Das Erbe geht dann an die nächste Verwandtschaftsstufe über – oft an Ihre eigenen Kinder, auch an minderjährige. Diese müssen dann ebenfalls ausschlagen, und für Minderjährige machen das die Eltern. Wer das übersieht, verlagert das Problem nur eine Generation weiter.

Annehmen und die Haftung begrenzen

Der Weg für alle unklaren Fälle, und der wird am seltensten genutzt. Über eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren lässt sich die Haftung auf das beschränken, was tatsächlich im Nachlass ist. Ihr eigenes Vermögen bleibt außen vor.

Das muss beantragt werden und gehört in die Hände eines Fachanwalts für Erbrecht. Aber es ist die Lösung, wenn ein Haus im Nachlass ist, dessen Wert Sie nicht sicher einschätzen können.

Zwei Dinge, die viele nicht wissen

  • Die Bestattungskosten bleiben trotzdem an Ihnen hängen. Die Pflicht, für die Bestattung zu sorgen, folgt aus dem Landesrecht und hängt an der Verwandtschaft, nicht am Erbe. Wer ausschlägt, ist davon nicht automatisch befreit.
  • Sie müssen Forderungen nicht sofort bedienen. In den ersten drei Monaten nach der Annahme können Sie Gläubiger hinhalten, bis Sie einen Überblick über den Nachlass haben. Sie müssen sich also nicht von einer Mahnung zu einer schnellen Zahlung drängen lassen.

Die Reihenfolge – und sie ist eilig

  1. Datum notieren

    Wann haben Sie erfahren, dass Sie Erbe sind? Ab da laufen die sechs Wochen. Schreiben Sie sich das Enddatum auf.

  2. Nichts anfassen

    Keine Möbel, kein Konto, kein Auto. Nur sichern, was gesichert werden muss.

  3. Den Wert der Immobilie klären

    Das ist meistens der größte Posten auf der Habenseite und damit der, der die Entscheidung bestimmt.

  4. Die Schulden klären

    Bank nach dem tatsächlichen Saldo fragen, Post sichten, beim Finanzamt und bei der Krankenkasse nachhaken.

  5. Mit einem Fachanwalt sprechen

    Ein Termin, bevor die Frist abläuft. Bei unklaren Nachlässen ist das die beste Stunde, die Sie in diesem Jahr bezahlen.

Was ich dabei für Sie tun kann

Ich sage Ihnen kurzfristig, was die Immobilie wert ist. In dieser Lage zählt Tempo: Sie brauchen die Zahl innerhalb der sechs Wochen, sonst nützt sie nichts mehr.

Das kostet Sie nichts. Wenn Sie danach ausschlagen, ist das für mich völlig in Ordnung – dann hat die Zahl genau das getan, wofür sie da war.

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Ich bin Immobilienmakler und weder Anwalt noch Notar. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung; Fristen und Folgen hängen vom Einzelfall ab und sind hier vereinfacht dargestellt. Lassen Sie sich vor einer Ausschlagung unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar beraten. Stand: September 2026.