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Demenz – was jetzt regeln? | AurImmo Aurich

Mama wird dement – was muss ich regeln, solange sie noch entscheiden kann?

Eine Demenz-Diagnose bedeutet nicht, dass jemand geschäftsunfähig ist. Solange Ihre Mutter versteht, worum es geht, kann sie selbst entscheiden – und genau dieses Zeitfenster sollten Sie nutzen: Vorsorgevollmacht beim Notar mit ausdrücklicher Immobilienvollmacht, Patientenverfügung, Pflegegrad. Fehlt die notarielle Vollmacht später, entscheidet ein Betreuer mit Genehmigung des Gerichts, und jeder Schritt dauert Monate länger.

Es sind selten die großen Aussetzer, an denen man es merkt. Es ist der Herd, der zweimal angelassen wurde. Der Weg zum Bäcker, der plötzlich länger dauert. Dieselbe Frage zum vierten Mal an einem Nachmittag. Und dann sitzt man im Auto nach Hause und weiß: Das wird nicht besser.

Bei diesem Thema zählt vor allem eines: der Zeitpunkt. Fast alles, was später schwierig oder unmöglich wird, lässt sich jetzt noch in ein paar Stunden regeln – solange Ihre Mutter selbst entscheiden kann. Diese Seite sagt Ihnen, was das konkret ist.

Demenz heißt nicht automatisch geschäftsunfähig

Das ist der wichtigste Satz für die nächsten Monate. Eine Diagnose nimmt niemandem das Recht, über das eigene Leben und das eigene Haus zu entscheiden. Entscheidend ist, ob jemand im Moment der Unterschrift versteht, worum es geht und was die Folgen sind.

Das bedeutet: Es gibt ein Zeitfenster. Es ist meistens größer, als Angehörige befürchten – und es schließt sich schleichend, ohne dass ein bestimmter Tag markiert wäre. Deshalb ist „wir kümmern uns im Frühjahr darum" bei diesem Thema die riskanteste aller Antworten.

Die Vollmacht – und warum die meisten fürs Haus nicht reichen

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer entscheiden darf, wenn Ihre Mutter es selbst nicht mehr kann. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – nicht automatisch die Tochter, sondern im Zweifel einen Fremden, und jede Entscheidung dauert dann Monate länger.

Der Punkt, an dem es beim Haus scheitert: Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Ein selbst ausgefülltes Formular vom Küchentisch reicht dafür nicht. Wenn zur Vollmacht auch das Haus gehören soll – Verkauf, Belastung, Übertragung –, muss sie zum Notar.

Eine Sache, die viele falsch annehmen

Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht. Es gilt aber nur für Gesundheitsangelegenheiten, nur für sechs Monate und ausdrücklich nicht für Vermögen und Immobilien. Ein Ehemann kann das Haus seiner Frau also nicht allein verkaufen, nur weil er ihr Ehemann ist.

Was jetzt geregelt werden sollte

  • Vorsorgevollmacht, beim Notar, ausdrücklich mit Immobilienvollmacht. Danach im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen – dann findet das Gericht sie im Ernstfall.
  • Patientenverfügung, damit in medizinischen Fragen nicht Fremde entscheiden müssen.
  • Betreuungsverfügung als Ergänzung: Wer soll es sein, falls doch ein Gericht bestellt?
  • Bankvollmachten prüfen – Banken akzeptieren oft nur ihre eigenen Formulare, und die müssen in der Filiale unterschrieben werden.
  • Pflegegrad beantragen. Bei Demenz zählt für die Einstufung nicht die Beweglichkeit, sondern die geistige Belastung. Viele Angehörige beantragen zu spät, weil die Mutter körperlich noch fit wirkt.
  • Ein Testament, falls keines da ist. Auch das geht nur, solange die Testierfähigkeit besteht.

Und was ist mit dem Haus?

Diese Frage kommt fast immer erst später, und dann oft zu spät. Drei Situationen sind zu unterscheiden:

Ihre Mutter entscheidet noch selbst

Dann kann sie verkaufen, vermieten oder übertragen wie jeder andere auch. Der Notar prüft bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit; bei bekannter Diagnose empfiehlt sich ein hausärztliches Attest vom selben Tag. Das schützt vor allem Ihre Mutter – und später Sie, falls jemand den Vertrag anzweifelt.

Diesen Weg zu gehen, solange er offen ist, erspart der Familie im Zweifel Jahre.

Es gibt eine notarielle Vollmacht

Dann handelt der Bevollmächtigte für sie, auch beim Hausverkauf, ohne Gericht und ohne Genehmigung. Das ist der Grund, warum sich der Notartermin heute lohnt.

Der Bevollmächtigte ist dabei dem Wohl der Mutter verpflichtet, nicht dem eigenen. Unter Geschwistern klärt man am besten vorher offen, wer das übernimmt und wie berichtet wird.

Es gibt keine Vollmacht mehr

Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, und der darf das Haus nur mit Genehmigung des Gerichts verkaufen. Das Gericht sieht sich den Preis an, prüft, ob der Verkauf nötig ist, und holt gegebenenfalls ein Gutachten ein.

Es geht – aber es dauert oft ein halbes Jahr und länger, und in dieser Zeit laufen Heimkosten und Hauskosten parallel weiter.

Fehler, die ich immer wieder sehe

  • Warten, bis „es soweit ist". Genau dann ist das Zeitfenster zu. Solange Zweifel bestehen, ist es noch offen – danach nicht mehr.
  • Über den Kopf der Mutter hinweg entscheiden. Sie hat das Recht, dabei zu sein, und meistens will sie es auch. Vieles wird leichter, wenn sie selbst mitbestimmt hat.
  • Die Vollmacht ohne Immobilienteil. Das fällt erst auf, wenn das Grundbuchamt sie zurückweist – und dann ist es zu spät.
  • Nur ein Kind kümmert sich. Wer allein entscheidet, steht später allein in der Kritik. Informieren Sie die Geschwister schriftlich, auch wenn sie sich nicht melden.
  • Das Haus aus Pietät jahrelang leer stehen lassen, während das Heim bezahlt werden muss.

Die Reihenfolge für die nächsten Wochen

  1. Zum Hausarzt und zur Diagnostik

    Klarheit über den Stand ist die Grundlage für alles Weitere – und für den Pflegegrad.

  2. Notartermin für Vollmacht und Patientenverfügung

    Mit Immobilienvollmacht. Das ist der wichtigste Termin dieses Jahres.

  3. Pflegegrad beantragen

    Formlos bei der Pflegekasse. Führen Sie vorher ein paar Tage lang ein kurzes Protokoll, was im Alltag nicht mehr klappt – das hilft bei der Begutachtung enorm.

  4. Beim Pflegestützpunkt beraten lassen

    Kostenlos und neutral, mit Überblick über die Angebote vor Ort.

  5. Erst danach über das Haus sprechen

    Wenn Vollmacht und Versorgung geregelt sind, lässt sich in Ruhe entscheiden, ob das Haus bleibt, vermietet oder verkauft wird.

Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Aurich

Oldersumer Straße 65–73, 26605 Aurich
Telefon 04941 16-5555
spn@landkreis-aurich.de

Was ich dabei für Sie tun kann

Ich sage Ihnen, was das Haus heute wert ist und was es vermietet bringen würde. Nicht, weil verkauft werden müsste – sondern damit Sie wissen, womit Sie rechnen können, wenn später Pflege bezahlt werden muss.

Viele Familien führen dieses Gespräch mit mir, während die Mutter noch im Haus wohnt. Das ist der richtige Zeitpunkt: in Ruhe, mit ihr am Tisch, ohne Entscheidungsdruck.

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Alle Themen im Überblick: Wenn sich etwas ändert

Ich bin Immobilienmakler und weder Anwalt, Notar noch Arzt. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Vollmachten, Testamente und die Frage der Geschäftsfähigkeit wenden Sie sich bitte an einen Notar oder einen Fachanwalt. Stand: September 2026.