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Einer im Heim, einer allein im Haus | AurImmo Aurich

Ein Elternteil kommt ins Heim – was wird aus dem Haus und aus dem anderen?

Solange ein Ehepartner im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, ist es geschütztes Vermögen und muss nicht verkauft werden – auch dann nicht, wenn das Sozialamt die Heimkosten des anderen mitträgt. Zieht später auch der zweite Partner aus, entfällt dieser Schutz. Wer über einen Umzug nachdenkt, sollte diese Folge vorher kennen und einrechnen.

Vater ist seit dem Frühjahr im Heim. Mutter ist zweiundachtzig, wohnt weiter in den hundertvierzig Quadratmetern, kocht für eine Person und fährt dreimal die Woche mit dem Bus zu ihm. Das Haus ist zu groß, das Geld wird knapp, und keiner spricht es aus.

Diese Situation ist häufiger als jede andere, über die ich hier schreibe – und sie wird am längsten ausgesessen. Hier steht, was finanziell wirklich passiert, was geschützt ist und an welchem Punkt Sie eine Entscheidung treffen sollten, statt sie zu vertagen.

Die gute Nachricht zuerst: Das Haus ist geschützt

Solange ein Ehepartner im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, gilt es als geschütztes Vermögen. Auch dann, wenn das Sozialamt die Heimkosten des anderen mitträgt. Niemand muss verkaufen, damit der Heimplatz bezahlt werden kann, und niemand kann Ihre Mutter dazu drängen.

Auch beim Einkommen bleibt der Partnerin ein eigener Bedarf, damit sie weiter leben und das Haus unterhalten kann. Selbst notwendige Reparaturen am selbst bewohnten Haus zählen zu diesem Bedarf und müssen nicht aus der letzten Rücklage bezahlt werden.

Der Punkt, den fast niemand kennt

Zieht auch der zweite Partner aus, entfällt der Schutz

Das Haus ist geschützt, weil dort gewohnt wird – nicht, weil es Ihren Eltern gehört. Zieht Ihre Mutter später ins Betreute Wohnen, zu einem Kind oder ebenfalls ins Heim, ist das Haus ab dann verwertbares Vermögen. Wer über einen Umzug nachdenkt, sollte diese Folge vorher kennen und einrechnen, statt sie hinterher zu erfahren.

Das ist kein Argument dafür, dass Ihre Mutter bleiben muss. Es ist ein Argument dafür, den Umzug bewusst zu planen: erst rechnen, dann entscheiden, in welcher Reihenfolge was passiert.

Die doppelte Last, die selten jemand ausrechnet

Solange die Situation so bleibt, zahlt die Familie zweimal: den Eigenanteil im Heim und die laufenden Kosten des Hauses. Der Heimanteil liegt im ersten Jahr bundesweit bei durchschnittlich rund 3.245 € im Monat, das Haus kostet je nach Größe und Heizung noch einmal 300 bis 500 €.

Dazu kommt etwas, das auf keiner Rechnung steht: Ein Haus, in dem eine Person lebt, wird nicht mehr richtig genutzt. Das Obergeschoss wird kalt, die Räume verstauben, und genau diese Etage ist es, die im Winter Geld kostet.

Die Frage hinter der Frage: Wohnt sie da eigentlich noch gut?

Beim Geld fängt das Gespräch meistens an, aber darum geht es selten. Es geht darum, ob jemand mit zweiundachtzig allein in einem Haus wohnen sollte, das für vier Personen gebaut wurde – mit Treppe, Garten, Dachrinne und dem Weg zum Bus.

Fragen, die dabei helfen, ehrlich zu werden: Wie oft kommt sie noch aus dem Haus? Wer schaut nach ihr, wenn niemand von uns in der Nähe ist? Wie kommt sie zum Heim, wenn das Busfahren nicht mehr geht? Und was passiert, wenn sie nachts stürzt?

Die vier Wege

Alles so lassen

Richtig, wenn es ihr im Haus gut geht, das Geld reicht und Nachbarschaft oder Familie in der Nähe sind. Nicht jede Veränderung ist ein Fortschritt, und Umzüge sind für sehr alte Menschen anstrengender, als Kinder oft denken.

Legen Sie sich trotzdem einen Zeitpunkt fest, an dem Sie neu schauen – etwa nach jedem Winter. Sonst wird aus „erst mal so lassen" ein Dauerzustand.

Das Obergeschoss vermieten

Wenn oben ein Bad vorhanden ist oder sich einbauen lässt, entsteht eine kleine Wohnung. Das bringt Miete, entlastet die Heimkosten – und es ist abends jemand im Haus.

Für viele ältere Frauen ist gerade der zweite Punkt wichtiger als der erste. Fragen Sie sie zuerst danach, nicht nach dem Geld.

Kleiner wohnen, in der Nähe des Heims

Eine ebenerdige Wohnung, möglichst fußläufig zum Heim. Das löst gleich mehrere Probleme: Wege, Kosten, Treppe, Garten.

Denken Sie an den Absatz oben: Mit ihrem Auszug wird das Haus verwertbares Vermögen. Rechnen Sie vorher durch, was das für die Heimfinanzierung bedeutet – meistens ist es trotzdem der richtige Weg, aber man sollte es wissen.

Verkaufen und den Erlös für beide einsetzen

Der klare Schnitt: Das Haus wird verkauft, Ihre Mutter zieht in etwas Passendes, und der Erlös trägt die Heimkosten viele Jahre, ohne Sozialamt und ohne Grundschuld.

Wenn dieser Weg kommt, dann in Ruhe und zu einem vernünftigen Preis. Verkäufe unter Zeitdruck kosten in unserer Gegend leicht einen fünfstelligen Betrag.

Fehler, die ich immer wieder sehe

  • Aus Angst vor dem Sozialamt vorschnell verkaufen. Solange sie im Haus wohnt, besteht dieser Druck nicht.
  • Den Umzug entscheiden, ohne die Folgen fürs Haus zu kennen. Siehe oben – das ist die teuerste Überraschung in diesem Thema.
  • Über sie statt mit ihr reden. Sie hat gerade ihren Mann ins Heim gegeben. Ihr jetzt auch noch das Haus wegzuentscheiden, ist zu viel.
  • Das Thema Einsamkeit übersehen. Wer dreimal die Woche fährt und den Rest der Zeit allein ist, verliert schneller, als man sieht.
  • Immer wieder vertagen. Jeder Winter im zu großen Haus kostet Geld und Substanz – auf beiden Seiten.

Die Reihenfolge

  1. Die doppelte Belastung aufschreiben

    Heimanteil plus Hauskosten, ein Blatt Papier. Erst mit dieser Summe reden alle über dasselbe.

  2. Beim Sozialamt und Pflegestützpunkt klären, was zusteht

    Insbesondere, welcher Eigenbedarf Ihrer Mutter bleibt und wie das Haus behandelt wird.

  3. Mit ihr sprechen – zuerst über das Wohnen, nicht über das Geld

    Wie geht es ihr im Haus? Was fällt schwer? Was fehlt? Das Geld kommt danach von selbst aufs Tapet.

  4. Den Wert des Hauses kennen

    Verkaufswert und möglicher Mietertrag. Ohne diese Zahlen lässt sich keiner der vier Wege ernsthaft vergleichen.

  5. Entscheiden – und einen Termin für die nächste Prüfung setzen

    Auch „wir lassen es so" ist eine Entscheidung, wenn ein Datum dahintersteht.

Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Aurich

Oldersumer Straße 65–73, 26605 Aurich
Telefon 04941 16-5555
spn@landkreis-aurich.de

Was ich dabei für Sie tun kann

Ich sage Ihnen, was das Haus heute wert ist und was eine Wohnung im Obergeschoss an Miete bringen würde. Zwei Zahlen, mit denen Sie die vier Wege nebeneinander legen und in der Familie sachlich entscheiden können.

Ich komme dafür ins Haus, auch wenn noch gar nichts entschieden ist. Viele Familien rufen mich in genau dieser Phase an – nicht, um zu verkaufen, sondern um zu wissen, womit sie rechnen können.

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Weiterlesen: Der Heimplatz kostet mehr als die Rente und Wenn es zu Hause nicht mehr geht.

Alle Themen im Überblick: Wenn sich etwas ändert

Ich bin Immobilienmakler und weder Anwalt noch Sozialberater. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung; im Sozialrecht entscheidet der Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben Ihnen das Sozialamt, der Pflegestützpunkt oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Stand: September 2026.