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Wenn es zu Hause nicht mehr geht | AurImmo Aurich

Wenn es zu Hause nicht mehr geht

Wenn der Alltag zu Hause nicht mehr allein zu schaffen ist, gibt es fünf Wege: zu Hause bleiben mit Unterstützung, das Haus umbauen, in eine kleinere Wohnung ziehen, zu den Kindern ziehen oder ins Pflegeheim. Für das Haus gibt es vier Möglichkeiten: leer stehen lassen, vermieten, verkaufen oder in der Familie übertragen. Der erste Schritt ist immer derselbe – den Pflegegrad beantragen, denn ohne ihn fließt kein Geld.

Das kommt selten über Nacht. Meistens ist es ein schleichender Sommer: Der Rasen wird nicht mehr gemäht, die Post stapelt sich, das Schlafzimmer im Obergeschoss wird zur Tagesreise. Irgendwann sitzen die Kinder am Küchentisch und wissen, dass so etwas nicht bleiben kann – aber nicht, wo man anfängt.

Diese Seite sortiert das. Welche Wohnformen es wirklich gibt, was sie ungefähr kosten und was aus dem Haus wird. Ich bin Makler, kein Pflegeberater. Beim Thema Haus kann ich Ihnen helfen, beim Rest sage ich Ihnen ehrlich, wer der Richtige dafür ist.

Woran man merkt, dass es kippt

Einzeln ist jeder dieser Punkte harmlos. Wenn drei oder vier zusammenkommen, ist es Zeit für ein Gespräch:

  • Im Kühlschrank steht Abgelaufenes, oder er ist fast leer.
  • Nur noch ein Zimmer wird geheizt, der Rest des Hauses steht kalt.
  • Die Treppe wird nur noch einmal am Tag genommen – oder gar nicht mehr.
  • Rechnungen bleiben liegen, Mahnungen kommen.
  • Es gab schon einen Sturz, über den niemand groß geredet hat.
  • Waschen und Anziehen dauern deutlich länger als früher.
  • Besuch kommt kaum noch, weil die Wege zu weit geworden sind.

Der erste Schritt ist immer derselbe: Pflegegrad beantragen

Egal, wohin die Reise geht – ohne Pflegegrad gibt es kein Geld. Weder für den Pflegedienst noch für den Badumbau noch für die Kurzzeitpflege. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, ein Anruf oder ein Zweizeiler reicht. Entscheidend ist das Datum: Die Leistungen laufen ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab der Begutachtung.

Wer das Verfahren nicht kennt, ruft den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Aurich an. Die Beratung dort ist kostenlos, neutral und verkauft Ihnen nichts.

Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Aurich

Oldersumer Straße 65–73, 26605 Aurich
Telefon 04941 16-5555
spn@landkreis-aurich.de
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Fünf Wege – was wirklich zur Auswahl steht

Zu Hause bleiben mit Unterstützung

Ambulanter Pflegedienst, Essen auf Rädern, Hausnotruf, eine Haushaltshilfe, eine Nachbarin, die abends kurz reinschaut. Für viele der beste Weg, solange die Wohnung im Erdgeschoss funktioniert.

Die Grenze ist meistens nicht die Pflege, sondern die Nacht. Wenn jemand nachts nicht mehr allein zurechtkommt, trägt dieses Modell nicht mehr.

Das Haus umbauen

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Treppenlift. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 € je Maßnahme – und zwar erneut, wenn sich die Pflegesituation später ändert. Wichtig: Der Antrag muss vor dem ersten Handwerkertermin gestellt sein, sonst gibt es nichts.

Ehrlich gesagt: Bei älteren Häusern mit engem Bad im Obergeschoss rechnet sich der Vollumbau selten. Oft ist es billiger und schneller, das Schlafzimmer nach unten zu verlegen und unten eine Dusche einzubauen.

Kleinere Wohnung oder betreutes Wohnen

Ebenerdig, ohne Garten, ohne Dach, um das man sich kümmern muss. Betreutes Wohnen ist dabei keine Pflege, sondern eine Wohnung mit Notrufknopf und ein paar Serviceleistungen – das wird oft verwechselt.

In Aurich und Umgebung sind diese Wohnungen knapp und die Wartelisten lang. Wer das will, meldet sich besser ein Jahr zu früh an als einen Monat zu spät.

Zu den Kindern ziehen

Einliegerwohnung, Anbau, das leere Obergeschoss. Das funktioniert, wenn es vorher geregelt wird: Wer zahlt den Umbau, wem gehört am Ende was, was passiert bei Pflegebedürftigkeit, was, wenn es nicht klappt.

Am häufigsten geht dabei nicht das Wohnen schief, sondern das Unausgesprochene zwischen den Geschwistern. Ein Termin beim Notar kostet ein paar hundert Euro und spart oft jahrelangen Streit.

Pflegeheim

Der Weg, den niemand zuerst nennt, und der trotzdem oft der richtige ist – vor allem bei Demenz oder nächtlichem Pflegebedarf. Der Eigenanteil liegt bundesweit im Schnitt bei gut 3.300 € im Monat im ersten Jahr und sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschuss zahlt.

Reicht Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege“ ein. Genau an dieser Stelle wird das Haus zum Thema – dazu unten mehr.

Und was wird aus dem Haus?

Vier Möglichkeiten, mehr gibt es nicht. Jede hat ihren Platz:

Leer stehen lassen

Der häufigste Weg – und meistens der teuerste. Grundsteuer, Versicherung, Heizung im Winter laufen weiter, während das Haus ohne Bewohner schneller verfällt, als man glaubt. Dazu kommt: Viele Gebäudeversicherungen kürzen oder kündigen, wenn ein Haus länger unbewohnt ist und das nicht gemeldet wurde.

Als Überbrückung für ein paar Monate völlig in Ordnung. Als Dauerlösung über Jahre kostet es oft mehr, als am Ende beim Verkauf noch übrig bleibt.

Vermieten

Bringt laufende Einnahmen, mit denen sich der Heimplatz teilweise finanzieren lässt, und das Haus bleibt in der Familie. Setzt aber voraus, dass es vermietbar ist: Heizung, Bad und Elektrik müssen mitspielen.

Und jemand muss Vermieter sein. Wenn die Kinder in Hamburg oder Köln wohnen, wird das schnell zur Last – oder es kostet Hausverwaltung.

Verkaufen

Macht den Wert des Hauses verfügbar, genau dann, wenn Geld für Pflege gebraucht wird. Der Verkauf durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer ist möglich – beim gerichtlich bestellten Betreuer allerdings nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Kein Grund zur Eile aus Angst vor dem Sozialamt: Das Amt kann keinen Verkauf anordnen. Es kann aber Zahlungen zurückhalten, solange verwertbares Vermögen da ist, und der Schutz des selbst bewohnten Hauses endet in der Regel mit dem dauerhaften Auszug ins Heim.

In der Familie übertragen

Überschreibung an Kinder oder Enkel, meist gegen Wohnrecht oder Nießbrauch. Geht nur zu Lebzeiten und nur beim Notar – und nur, solange der Eigentümer geschäftsfähig ist.

Wichtig zu wissen: Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt zurückfordern, wenn später Pflegekosten anfallen. Die Übertragung fünf Minuten vor dem Heimeinzug funktioniert also nicht.

Die Fehler, die ich am häufigsten sehe

  • Zu spät über die Vollmacht gesprochen. Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand etwas entscheiden – auch Ehepartner und Kinder nicht. Dann bestellt das Gericht einen Betreuer, und jeder Schritt dauert Monate länger.
  • Den Handwerker vor der Pflegekasse beauftragt. Wer den Umbau beginnt, bevor der Bescheid da ist, verliert den Zuschuss komplett.
  • Alles auf einmal entscheiden wollen. Wohnform, Haus, Erbe, Finanzen in einem Wochenende – das endet in Streit. Erst die Pflege klären, dann das Haus.
  • Das Haus jahrelang „erstmal so lassen“. Meistens aus Pietät. Nach drei Jahren Leerstand ist der Wert spürbar gefallen, und verkauft werden muss am Ende trotzdem.
  • Nicht mit den Eltern reden, sondern über sie. Solange jemand entscheiden kann, entscheidet er selbst. Alles andere rächt sich.

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen

  1. Pflegegrad beantragen

    Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Notieren Sie sich das Datum, ab da laufen die Leistungen.

  2. Pflegestützpunkt anrufen: 04941 16-5555

    Kostenlos, unabhängig und mit Überblick über die Angebote vor Ort. Der beste erste Termin, den es gibt.

  3. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln

    Solange der Kopf klar ist. Danach geht es nur noch über das Gericht.

  4. Einmal mit offenen Augen durchs Haus gehen

    Was müsste umgebaut werden, damit es hier weitergeht? Und was würde das kosten? Danach wissen Sie, ob Bleiben realistisch ist.

  5. Erst dann über das Haus entscheiden

    Behalten, vermieten, verkaufen, übertragen – diese Frage lässt sich vernünftig erst beantworten, wenn die vier Punkte davor geklärt sind.

Was ich dabei für Sie tun kann

Ich sage Ihnen, was das Haus heute wirklich wert ist – nicht, was ein Online-Rechner ausspuckt. Dazu, was es als Mietobjekt bringen würde, was ein Umbau am Wert ändert und was ein Verkauf realistisch einbringt. Mit diesen Zahlen lässt sich in der Familie vernünftig entscheiden.

Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wenn am Ende herauskommt, dass das Haus bleibt, ist das ein gutes Ergebnis.

Marktwert kostenlos ermitteln lassen

Ist es bei Ihnen schon passiert – ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, und es geht plötzlich schnell? Dann hilft Ihnen diese Seite weiter: Mama ist gestürzt und liegt im Krankenhaus – was jetzt zuerst zu tun ist.

Alle Themen im Überblick: Wenn sich etwas ändert

Ich bin Immobilienmakler und weder Anwalt, Steuerberater noch Pflegeberater. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt, einen Notar oder einen Fachanwalt. Alle genannten Beträge: Stand September 2026.