Trennung – und das Haus gehört beiden

Eine Lösung, die beide Seiten akzeptieren können, fängt mit einer Zahl an, die von außen kommt.

Wenn eine Ehe endet, ist das Haus meistens der größte Posten – und der einzige, den man nicht einfach in zwei Hälften legen kann. Beide stehen im Grundbuch, beide haften für den Kredit, und keiner kann allein entscheiden.

Das führt oft dazu, dass gar nichts passiert. Monatelang. Während die Rate weiterläuft und beide sich fragen, wie es eigentlich weitergehen soll.

Sie müssen nicht bis zur rechtskräftigen Scheidung warten, um das Haus zu regeln. Und in den meisten Fällen ist es besser, es vorher zu tun.

Der Punkt, an dem es fast immer hakt

Jeder hat eine andere Zahl im Kopf

Der eine will bleiben und rechnet mit einem niedrigen Wert, weil er auszahlen muss. Der andere zieht aus und rechnet mit einem hohen, weil er ausgezahlt wird. Beide meinen es ernst, und beide reden über dasselbe Haus.

Deshalb braucht es einen Wert, der von keinem der beiden kommt

Eine schriftliche Werteinschätzung, begründet und nachvollziehbar, die beide in der Hand haben. Ab da wird über dieselbe Grundlage verhandelt – und die Anwälte können mit einer Zahl arbeiten statt mit zwei Behauptungen.

Wir arbeiten in solchen Fällen für beide Seiten oder für keine. Wir nehmen keinen Auftrag an, bei dem wir für einen von Ihnen gegen den anderen tätig werden sollen.

Ihre Möglichkeiten

  • Einer bleibt, der andere wird ausgezahlt

    Vor allem dann, wenn Kinder im Haus wohnen und es dort weitergehen soll. Braucht einen anerkannten Wert und eine Finanzierung – und einen Punkt, der weiter unten steht und den fast alle übersehen.

  • Gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen

    Der klare Schnitt. Beide bekommen Geld statt Miteigentum, der gemeinsame Kredit wird abgelöst, und danach gibt es nichts mehr zu regeln. In den meisten Fällen die Lösung mit den wenigsten Folgekonflikten.

  • Einer wohnt weiter und zahlt eine Nutzungsentschädigung

    Eine Zwischenlösung für eine begrenzte Zeit, etwa bis die Kinder mit der Schule fertig sind. Die Höhe und die Dauer gehören schriftlich festgehalten, sonst gibt es später Streit darüber, was vereinbart war.

  • Gemeinsam vermieten

    Möglich, aber selten auf Dauer tragfähig. Sie müssten weiterhin gemeinsam über jede Reparatur und jeden Mieterwechsel entscheiden – mit jemandem, von dem Sie sich gerade trennen.

  • Teilungsversteigerung – der Weg, den niemand will

    Wenn keine Einigung zustande kommt, kann jeder von beiden sie beantragen. Das Haus wird dann versteigert. Dabei kommt fast immer weniger heraus als bei einem normalen Verkauf, es dauert lange und kostet Geld – und beide verlieren gleichzeitig. Es ist kein Druckmittel, es ist ein Schaden für alle Beteiligten.

Zwei Punkte, die fast alle übersehen

Aus dem Grundbuch heraus heißt nicht aus dem Kredit heraus

Wer seinen Anteil überträgt, ist damit nicht automatisch aus dem Darlehen entlassen. Dafür braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Bank – und die prüft, ob der Verbleibende den Kredit allein tragen kann. Klären Sie das mit der Bank, bevor beim Notar etwas unterschrieben wird. Sonst haften Sie unter Umständen jahrelang für ein Haus, das Ihnen nicht mehr gehört.

Die Zehnjahresfrist

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft oder seinen Anteil überträgt, zahlt unter Umständen Steuern auf den Gewinn. Wer selbst darin gewohnt hat, ist meist befreit – wer aber ausgezogen ist und den Anteil erst später überträgt, unter Umständen nicht mehr. Das kann um erhebliche Beträge gehen. Lassen Sie es von einem Steuerberater prüfen, bevor Sie sich auf einen Zeitpunkt festlegen.

Wo wir hineinpassen

Für Zugewinn, Unterhalt und alles Rechtliche ist ein Fachanwalt für Familienrecht zuständig, für die Übertragung der Notar, für Steuerfragen der Steuerberater, für die Entlassung aus dem Kredit Ihre Bank. Wenn Sie miteinander reden wollen, aber nicht mehr können, hilft manchmal ein Mediator.

Wir sind für alles zuständig, was am Haus hängt: Was ist es wert? Was brächte es vermietet? Und wenn verkauft wird – wie läuft das ab, ohne dass daraus ein weiterer Streitpunkt wird?

Bei einem Verkauf sprechen wir mit beiden Seiten dasselbe ab, geben beiden dieselben Informationen und legen jedes Angebot beiden gleichzeitig vor. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht.

Unser Angebot

Wir sehen uns das Haus vor Ort an, und Sie bekommen eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung – für jede Seite ein Exemplar. Kostenlos, unverbindlich, und Sie behalten sie. Auch dann, wenn Sie nicht verkaufen oder sich für jemand anderen entscheiden.

Wenn am Ende herauskommt, dass einer von Ihnen im Haus bleibt und gar nicht verkauft wird, ist das ein gutes Ergebnis.

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Auch am Wochenende – wir sind besonders sonntags erreichbar.

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